Unter dem Titel Relationen des Tribunals hat das Landesarchiv Greifswald in der Digitalen Bibliothek MV eine Reihe von Digitalisaten zur Verfügung gestellt, die „Fleisch an die Knochen“ einiger Vorfahren bringen dürfte.

In den nachgelassenen Akten des Obertribunals Wismar[1] wurden Urteilsbegründungen der Assessoren an Tribunalen (Gerichtsverhandlungen) verschiedener Jahre veröffentlicht, zurzeit etliche Jahrgänge aus der Zeit 1748-1834. Menschen höheren Standes liegen hier ebenso im Rechtsstreit miteinander, wie auch Personen aus ganz einfachen Verhältnissen. Es geht um Landstreitigkeiten, Besitzansprüche, Erbschaftsauseinandersetzungen oder wie zum Beispiel im folgenden Fall aus dem Jahr 1769 um ein unerfülltes Eheversprechen.

Relatio ex artis in causa des Mühlenburschen zu Boldevitz in Rügen Ohlrich Ventzen, wider des Müllers Dienstdirne daselbst, Marie Dorthie Steffens.

Die Dienstmagd Marie Dorthie Steffens will gerichtlich die Ehe mit Ohlrich Ventz einklagen. Er habe ihr die Ehe versprochen und er streitet dies nun ab. Das eigentliche Problem ist schwerwiegender: Marie ist schwanger. Sie beschuldigt Ohlrich, er habe sich nachts gegen ihren Willen in ihr Bett geschlichen. Dumm nur, dass Marie das Bett mit einer anderen Dienstmagd teilen muss, die davon vermutlich etwas mitbekommen haben dürfte. Im Laufe der Verhandlung kommt außerdem heraus, dass Marie Hilfe beim kräuertkundigen Gärtner gesucht hat. Überhaupt, den Gärtner scheint sie schon länger zu kennen …

Die handgeschriebenen Akten sind voll erschlossen und nach Namen und Begriffen durchsuchbar. Der Link zu den Urteilsbegründungen lautet:

https://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/toc/PPN_LAG_RelTri/

 

 

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Wismarer_Tribunal