Wer eine Ausländerin heiratet, verliert das Heimatrecht! Und Lübeck ist Ausland!

Strikte Regeln galten schon 1852. Der Sohn des Kösliner Gymnasialprofessors Ernst Ludwig Wilhelm Grieben, Hermann Grieben (https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Grieben) , der später als Journalist und Dichter bekannt wurde, arbeitete 1852 bei der Lübecker Zeitung und wollte eine evangelische Lübeckerin, einer angesehenen und begüterten Familie Lübecks angehörig, heiraten. Ihm wurde nahegelegt, entweder auf das preußische Heimatrecht oder aber auf die Verheiratung zu verzichten. Dagegen legte Grieben mit ausdrucksvoller Schrift Beschwerde ein, der aber , wie man dem weiteren Schriftwechsel in der Akte folgen kann, nicht stattgegeben wurde. Ab 1853 arbeitete er in Stettin und dann später in Köln.
Gefunden bei http://szukajwarchiwach.pl/ im Bestand: 65/73/0 Naczelne Prezydium Prowincji Pomorskiej w Szczecinie » Serie: 15.5 Emigracja z Pomorza » Auswanderungen Kösliner Regierungs Departement
http://szukajwarchiwach.pl/65/73/0/15.5/3594/str/1/3/15/OsroS4EZFRpONHzsz4jmOw/#tabSkany
Ob er die Lübecker Dame dann geheiratet hat? Gefunden habe ich in den pommerschen Lebensbildern nur den Namen der zweiten Ehefrau: Auguste Jaenicke aus Treptow/Rega.
Bild aus Pommersche Lebensbilder, Bd.I. Stettin:Saunier 1934.

Ein Gedanke zu “Ausländer 1852”

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