Ein Text aus einem ca. 1912 erschienenen , wohl als Schulbuch verwendeten Heimatkunde-Buch von Hermann Lemke, Mittelschullehrer in Stettin. Er schildert sehr anschaulich und verständlich die Geschichte der Bauern in Pommern:

Zehntabgabe durch Bauern, zeitgenöss. Darstellung ca. 16., 17 Jht. PD via Wikimedia commons
Zehntabgabe durch Bauern, zeitgenöss. Darstellung ca. 16., 17 Jht.

Die geschichtliche Entwicklung des Bauernstandes in Pommern.
1. Der wendische Bauer.
Pommern war ursprünglich von germanischen Stämmen bewohnt. Als diese in der Zeit der Völkerwanderung das Land verließen, siedelten sich die slawischen Wenden darin an. Noch heute werden wir durch zahlreiche Ortsnamen sowie durch die Namen von Flüssen, Seen und Feldern an jenes Volk erinnert. Fast alle Namen, die auf -ow endigen, sind slawischen Ursprungs.
Die Wenden wohnten in Dörfern zusammen, die meist in Kreisform angelegt waren. Die Holz- oder Lehmhäuser standen dichtgedrängt um einen freien Platz oder Teich. Rings um das Dorf lagen die Äcker und Gärten, die oft noch von einer kreisförmigen Hecke umgeben waren. Oft wurden die Dörfer auch in der Nähe der zahlreichen festen Burgwälle errichtet, deren Überreste wir noch heute häufig in Pommern antreffen.
Die Hauptbeschäftigung der Bewohner waren Ackerbau und Viehzucht. Jede Familie besaß einen bestimmten Anteil an der Dorfflur. Den Acker bestellten sie unter Leitung eines Oberhauptes in gemeinsamer Arbeit. Der Boden wurde mit einem hölzernen Haken aufgerissen und der Same in die Furchen hineingestreut. Wegen dieser höchst unvollkommenen Bestellung waren die Erträge nur sehr gering. Neben dem Ackerbau wurde der Fischfang eifrig betrieben, wozu die zahlreichen Seen und Flüsse sowie die Nähe des Meeres ja förmlich einluden. Bedeutend war auch die Bienenzucht der Wenden.
Ihre gemeinsamen Angelegenheiten berieten sie in Versammlungen, die gewöhnlich in den Krügen abgehalten wurden. Diese befanden sich meist in den Burgwällen oder in deren Nähe. Je zahlreicher die Familien wurden, desto knapper wurde das Gemeindeland. Viele Bauern zogen es deshalb vor, von einem adligen Herrn ein Stück Ackerland zur Bewirtschaftung zu übernehmen. Sie waren unfrei oder „hörig” geworden, aber ihre Lage war im Allgemeinen nicht ungünstig und die Behandlung gut und milde. Da der Grund und Boden als Eigentum des Grund-Herrn galt, wurden die Hörigen mit diesem verkauft. Neben den Hörigen gab es noch zahlreiche Sklaven, die im Kriege oder durch Seeraub erbeutet waren. Sie waren völlig rechtlos und mußten viele Bedrückungen erleiden.

2. Der deutsche Bauer
a) Einwanderung.
In den fortwährenden Kämpfen mit den Polen, Dänen und Deutschen schmolz die wendische Bevölkerung furchtbar zusammen. Die meisten Dörfer lagen in Schutt und Asche, und weite Gebiete waren völlig unbewohnt. Da riefen die pommerschen Fürsten und die deutschen Mönche fleißige und fromme Ansiedler aus dem Reiche herbei und beschenkten sie reichlich mit Ländereien und Wald. Sachsen und Westfalen, Rheinländer und Holländer zogen als freie Bauern in das Land ein. Überall entstanden deutsche Orte, die wir heute noch an den Endungen -dorf, -hagen, -wald, -burg usw. als deutsche Ansiedlungen erkennen. Der Deutsche bewahrte seine Sitten und Gebräuche auch in der Fremde und behielt sein eigenes Recht und seine Sprache bei.

Bauernhaus im Rügenwalder Amt
Bauernhaus im Rügenwalder Amt

b) Besiedlung.
Die Besiedlung eines Dorfes ging gewöhnlich so vor sich, daß der Fürst oder die Kirche oder ein begüterter Adliger einem deutschen Unternehmer einen größeren Grundbesitz übergab. Dieser führte die Kolonisten herbei und teilte unter diese den Besitz. Der Unternehmer bekam für seine Arbeit einen doppelten Anteil und bekleidete meist das Schulzenamt. Die Kolonisten zahlten einen mäßigen Zins an den Grundherrn und den Zehnten an die Kirche. Der Schulze oder Freischulze, der gewöhnlich keine Abgaben zu zahlen hatte, war der Vorsitzende des Dorfgerichts. Dieses urteilte nach deutschem Recht über kleinere Vergehen und Streitigkeiten. — Die wendischen Bauern wanderten häufig freiwillig aus. Oft siedelten sie sich auch in der Nähe der deutschen Dörfer an. Der neue Ort erhielt alsdann den Zusatz Klein- oder Wendisch- im Gegensatz zu der deutschen Ansiedlung, die das Beiwort Groß- oder Deutsch- annahm. Allmählich verschmolzen Wenden und Germanen zu einem Volke.

c) Abhängigkeit vom Adel.
Doch auch die deutschen Bauern konnten ihre Unabhängigkeit und Freiheit nur mit Mühe bewahren. Infolge der zahlreichen Ein- Wanderung sank die Nachfrage nach deutschen Arbeitskräften. Daher waren die Kolonisten oft gezwungen, unter den ungünstigsten Bedingungen das Land von dem Grund- Herrn zu übernehmen. Dessen Streben aber ging meist darauf hinaus, die Bauern in Abhängigkeit und Hörigkeit zu bringen. Auch trug die Unsicherheit der Zeit viel dazu bei, daß sich die Bauern freiwillig in den Schutz eines mächtigen Adligen begaben. Denn im 14. und 15. Jahrhundert griff das Fehdewesen auch in Pommern immer mehr um sich. In den zahlreichen Kämpfen der Ritter untereinander und mit den Städten hatten die Bauern am schwersten zu leiden. Da die Burgen schwer zu erobern waren, so plünderte oder „pochte” man gegenseitig die Dörfer aus. Der Feind trieb die Viehherden fort und vernichtete die Feldfrüchte. Manchmal verdarb er die Äcker sogar durch böswilliges Einsäen von wucherndem Unkraut. Als die Zeiten im 16. und zu Anfang des 17. Jahrhunderts friedlicher wurden, da gelangte auch der Bauer zu einem bescheidenen Wohlstande.

d) Der Dreißigjährige Krieg.
Doch die furchtbaren Stürme des Dreißig- jährigen Krieges vernichteten gar bald diese Blüte. Gerade die Bauern hatten unter den Kriegsgreueln am meisten zu leiden. Ganze Dörfer verschwanden vom Erdboden. Auf den Äckern wuchs wieder Wald. Die Bauern waren Bettler geworden. Viele hatten Haus und Hof verlassen, weil die hohen Abgaben und die fortgesetzten Plünderungen sie zur Verzweiflung trieben. Andre hatten durch Selbstmord ihrem elenden Leben ein Ende gemacht. Die verlassenen Bauernhöfe wurden von den Gutsherren mit ihrem Besitz vereinigt.

Hinterpommern war im Westfälischen Frieden an Brandenburg gefallen, und der Große Kurfürst suchte auch hier die Wunden zu heilen, die der Krieg geschlagen hatte. Er rief aufs neue Ansiedler herbei und schenkte ihnen die herrenlosen Bauernhöfe. Auf sechs Jahre erließ er ihnen die Pacht und befreite sie von allen öffentlichen Lasten; außerdem gab er ihnen Ackergerät, Zugvieh und Saatkorn. So gelang es ihm bald, seine eigenen Güter wieder zu besiedeln. Langsamer kamen die adligen Güter wieder in Anbau; hier siedeltet: sich die einheimischen Bauern an, die froh sein mußten, wenn ihnen der benachbarte Edelmann überhaupt ein Stück Land sowie Ackergerät und Saatkorn gab. Sie ließen sich die drückendsten Bedingungen, ja selbst die Leibeigenschaft gefallen. Die Bauem mußten der Gutsherrschaft den Untertänigkeitseid schwören. Sie waren an die Scholle gebunden und durften ohne Erlaubnis des Edelmannes ihren Wohnsitz nicht verlassen. Ihre Kinder durften ohne seine Erlaubnis weder heiraten noch einen andern Beruf erwählen. Die Bauern mußten mit ihren Kindern wöchentlich vier bis sechs Tage auf dem Gute des Herrn arbeiten und ihren Acker des Nachts und am Sonntage bestellen. Sie besaßen kein Erbrecht an dem Boden, den sie bebauten, sondern waren nur auf Kündigung oder auf Lebenszeit eingesetzt worden. Die Behandlung der Leibeigenen war oft hart und unmenschlich.

3. Fürsorge Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs II.
Friedrich Wilhelm I. und Friedrich der Große suchten das Los ihrer Bauern zu erleichtern. Sie bestimmten, daß diese nur noch zwei, höchstens drei Tage in der Woche auf den Gütern arbeiten sollten. Auch verboten sie ihren Beamten, die Leute zu schlagen und zu mißhandeln. Beide Fürsten machten sogar den Versuch, die Erbuntertänigkeit aufzuheben. Doch ihr Vorhaben scheiterte an dem Widersprach der Adligen und der Torheit der Bauern selbst. Vor allem verboten sie streng das „Bauernlegen”, d. h. das Einziehen der Bauernhöfe, wenn der Besitzer starb oder verzog, ebenso das Aufkaufen der freien Bauernhöfe.

Das Oktoberedikt zur Bauernbefreiung

4. Aufhebung der Erbuntertänigkeit.

Die Freiheit erlangten die Bauern erst durch die Stein-Hardenbergische Reform. Friedrich Wilhelm III. hob die Erbuntertänigkeit auf. Der Bauer durfte fortan ohne gutsherrliche Genehmigung sein Grund- stück verkaufen und verpfänden, sich verheiraten und ein bürgerliches Gewerbe treiben. Für die königlichen Güter erließ der König folgende Verordnung: „Auf meinen sämtlichen Domänen soll vom 1. Juni 1808 an schlechterdings keine Hörigkeit, Leibeigenschaft, Erbuntertänigkeit oder Gutspflicht stattfinden. Ich erkläre meine Domäneninsassen ausdrücklich für freie, unabhängige Menschen in der Art, daß sie auch von dem Gesindezwange und Loskaufgeld entbunden werden.” Am 27. Juli 1808 verlieh der König allen seinen Domäneninsassen ihre Grundstücke als volles, freies Eigentum. Das Edikt vom 14. September 1811 über die Regelung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse machte dem völlig rechtlosen Zustande des Landvolkes ein Ende. Die Bauern der Rittergüter durften ein Drittel oder die Hälfte ihres Pacht- oder Bauerngutes an die Gutsherrschaft abtreten und erhielten dafür das übrige als freies, persönliches Eigentum. Ferner fand eine Aufteilung (Separation) des Gemeindelandes unter die einzelnen Besitzer statt. Sie durften auch die Fron- und Handdienste ablösen und hatten nun freie Verfügung über ihr Grundeigentum. Die preußische Verfassung verlieh den Bauem 1850 völlig gleiche Rechte mit den andern Ständen, und durch die Landgemeindeordnung von 1891 erhielten auch die Dörfer das Recht der Selbstverwaltung.

Unter der treuen Fürsorge der preußischen Regierung hat auch der Pommersche Bauernstand in den letzten hundert Jahren einen gewaltigen Aufschwung genommen. Infolge der besseren Ackerbestellung und einer ausgedehnten Viehwirtschaft ist er in den meisten Gegenden wohlhabend geworden.

Lesen Sie diesen Text und andere zur Pommerschen Heimatkunde im Original auf
Bilder aus der Heimatkunde Pommerns

Ergänzende Literatur zum Thema:
Churfürstliche Brandenburgische Gesinde- und in etzlichen Puncten revidirte Bauer- und Schäffer-Ordnung im Hertzogthumb Hinter-Pommern, und Fürstenthumb Cammin : Stargardt, den 18ten December, Anno 1670 […]

“Edikt den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner betreffend” Memel, 1807 als pdf

Regulierungsedikt von 1811: http://germanhistorydocs.ghi-dc.org/pdf/deu/10_Econ.andLabor_Doc.16_German.pdf

Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Theilen Preussens. Bd. 2, Die Regulirung der gutsherrlich=bäuerlichen Verhältnisse von 1406 bis 1857 nach den Akten – Knapp, Georg Friedrich