Ein Beitrag von Wolfram Stratmann

 

Vor Jahren habe ich wegen der Euthanasie recherchiert. Dabei stellte sich heraus, dass die NS-Eugenik einen vorhandenen Zeitgeist aufnahm und dann pervertierte. So wurde die Selbstreinigung der Herrenrasse, die Volkshygiene formuliert. Dazu fand ich zwei Dissertationen, die ich wegen des Computerabsturzes derzeit nicht wieder finde. Beide beschreiben unvorstellbare Grausamkeiten und weisen auf wichtige Quellen. Dort zeigte sich, dass die Gerüchte der 1950er Jahre über die NS-Begründungen für Todesfälle in Kliniken den Tatsachen entsprechen. Diese gegenüber der Bevölkerung angeführten Begründungen für den Tod von Verwandten waren teilweise grotesk unglaubwürdig, wurden jedoch von den linientreuen Nazi-Familien geglaubt. So starben viele von den der Selbstreinigung der Herrenrasse zugeführten Personen an einem Eiterpickel oberhalb der Oberlippe. Tatsächlich wurden diese Personen bereits während der Anreise zur Klinik, oder beim Aussteigen aus Fahrzeugen bei der Ankunft getötet. Viele der Selbstreinigung zugeführten Kinder wurden mit Arbeit und Disziplin umgebracht. Das geschah in Zusatzlagern von KZs. Diese wurden teilweise als Erziehungsheime bezeichnet. Dafür hatte man die Strafmündigkeit auf sechs Jahre heruntergesetzt. Säuglingen verabreichte man Psychopharmaka und ließ sie in Kliniken verhungern. Es gab auch eine Verschleierung der Todesorte und Todeszeiten. Das geschah, weil man aus dem Gesundheitssystem und von den Familien Geld für die Rüstung generierte. Dabei wurden einige Orte zentral als Todesorte genannt. Die Tötungen fanden im gesamten Deutschen Reich statt. Die NS-Rassenhygiene wurde nach dem 08. Mai 1945 nicht vergessen, sondern nur verboten. Ansätze zur Beschreibung des unbegreiflichen NS-Tuns finden sich in den folgenden Auszügen des Buches „Im Land ohne Vergangenheit“. Dieses nennt einen Fall aus der Nachkriegszeit als Beispiel. Die Rechte für den Text liegen bei mir, deshalb verzichte ich hier auf genaue Zitatangaben zu diesem Buch.

Vorab noch:

Für die Fallbeschreibung zum menschenverachtenden NS-Handeln wurde der Klartext gewählt. Das ist in dieser Form bisher vermieden worden. Stattdessen wählte man die Belletristik und die Form des Romans. Das geschah zur rechtlichen Absicherung mittels Rückzug auf die künstlerische Freiheit. Ich bin da anderer Meinung. Es ist inzwischen Zeit, das menschenverachtende NS-Tun genau zu benennen. Nur damit lässt sich die klaffende Lücke im Verhalten deutscher Familien schließen.

Wie viele Menschen der Selbstreinigung der Herrenrasse zum Opfer fielen ist nicht abschließend geklärt. Schätzungen nennen bis 1,4 Mio. Kinder und insgesamt mehrere Millionen Verwandte der NS-Sympathisanten. Das Thema ist in der deutschen Nachkrieges-Dokumentation zudem anders besetzt. Euthanasie und deren Folgen wird in der BRD derzeit dem Thema des Holocaust zugeordnet. Für die Vernichtung von Menschen im Rahmen der Volksgesundheit zur Selbstreinigung der NS-Herrenrasse gibt es nahezu kein Interesse. Bei meiner Recherche zu diesem grausamen Thema schlug mir teils harsche Ablehnung entgegen. Hier gibt es noch viel historische Arbeit in leider unzugänglichen Quellen. Selbst an die Liste dieser Quellen gelangt man schwer. Es fand sich eine Liste, deren CD über neunhundert Euro kosten sollte. Die darin aufgeführten Schriften erhalten deutsche Privatleute nicht immer zur Einsicht, wie ich an zwei Beispielen ansonsten versteckt genannter NS-Bücher erkennen konnte.

Bei der Recherche zu diesem Thema wurde ein inhaltliches Problem immer deutlicher. Die in der Nachkriegs-Literatur gefundenen Beschreibungen blieben relativ oberflächlich. Wer dennoch wissen will, wie die Nazis agierten und welche menschenverachtenden Werte sie in ihrer Kultur des Schreckens wirklich vermittelten und ausübten, muss tiefer graben. Dazu sind in der heutigen BRD einige Hürden zu überwinden, weil die Beschreibung der Nazi-Werte strafbar sein kann und weil die Nazi-Originaltexte nicht immer frei zugänglich sind. Hier nun die auszugsweisen Buchtexte:

Bei der Geburt von Kindern

Die Selbstreinigung der NS-Herrenrasse setzte vor der Kindeszeugung ein. Neugeborene wurden gemäß der Selbstreinigungsvorschriften geprüft. Erbkrankheiten von Säuglingen waren ein Aussonderungskriterium. Das Buch beschreibt so eine Situation für ein erbkrankes Kind.

[…] Heute stünden Eltern vermutlich vor der Wahl es dem Kind in seinem kurzen Leben besonders gut ergehen zu lassen, oder ihm schweren Herzens ein normales Leben zu gewähren bis es stirbt. Das war in dieser Familie nicht so. Hier wirkte das NS-Ehegesundheitsgesetz mit einer weiteren Wahl. Kinder die die Eltern, und zu NS-Zeiten vermutlich die Volksgemeinschaft belasten, konnten weggeben werden. Dafür gab es Musterblätter. Vor diesem Hintergrund war das Ansinnen der Mutter, dieses „erbkranke“ Kind bereits im Geburtskrankenhaus zu entsorgen relativ folgerichtig. Das Ehegesundheitsgesetz vom 18.11.1935 (RGBl. I. S. 1246) wurde in der BRD erst mit dem Gesetz vom 11.8.1965 (BGBl. I. S. 1221) aufgehoben. […]

Neben der Erbkrankheit gab es in der NS-Gedankenwelt weiteres am Kind auszusetzen.

[…] Bei denen galten Menschen mit roten Haaren als falsch, verlogen und hinterhältig. Nazis waren der Meinung, bei Juden soll es überdurchschnittlich viele Rothaarige geben. Zusätzlich war ein flacher Hinterkopf das Merkmal für Schwachsinn. Personen mit diesen Merkmalen waren den Fachinstitutionen zuzuführen. (vgl. Die Rassenmerkmale der Juden. Eine Einführung in ihre Anthropologie, von Dr. Maurice Fishberg, 1913, München, Verlag von Ernst Reinhardt; und Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens, Ihr Maß und ihre Form, Dr. jur. et phil. Karl Binding und Dr. med. Alfred Hoche, Felix Meiner Verlag, Leipzig 1920, 62 Seiten; sowie spätere NS Schriften zur Volkshygiene.) Sie [die Mutter] hatte mit ihren Nazi-Kenntnissen neben der Erbkrankheit noch zwei NS-Untermenschmerkmale am Kind festgestellt, rote Haare und flacher Hinterkopf. Nach den Nazi-Wertmaßstäben ihres Herkunftslandes hatte die Mutter ein Kind zur Welt gebracht, dass nicht der Rassenhygiene entsprach: von Geburt an unheilbar krank, mit einem schlechten Charakter und voraussichtlich schwachsinnig. Für die Volksgemeinschaft eine ganz üble Kombination. Der klassische „euthanasiewürdige“ Untermensch.

Das von dieser Frau verinnerlichte Wertesystem des NS–Zeitgeists wurde in ihrer Schul- und junge Erwachsenen-Zeit mit Plakaten ausgedrückt. […]

Bildquellen: Abb. Nr.4 Internetfund gemeinfrei USA, Original älter als 70 Jahre, Reproduktion möglicherweise Bundesarchiv, Bild 102-15663/CC-BY-SA, Abb. Nr.5 erbkranker Delinquent, © Autor. Abb. Nr.6 Internetfund gemeinfrei USA, Original älter als 70 Jahre, Reproduktion möglicherweise bpk Bildagentur, No. 30009704.pbk., Abb. Nr.7 Plakat des Reichsernährungsamtes, gemeinfrei älter als 70 Jahre, Reproduktion United States Holocaust Memorial Museum, 100 Raoul Wallenberg Place, SW, Washington, DC 20024-2125.

[…] Bei der Betrachtung dieser Nazi-Plakate ahnt man in welche menschenverachtende Richtung die Darstellungen führen. Mit dieser Sichtweise wurden in der NS-Zeit schon Kinder infiziert und diese Mutter ging in der Zeit zur Schule. Danach war sie höchstwahrscheinlich auch über das achtzehnte Lebensjahr Mitglied des Bund deutscher Mädel (BDM), einem Teil der Hitlerjugend. Das lassen zumindest Fotos der jungen Frau in BDM-Uniform vermuten. Nach Mutters NS-Lehrauffassung war sie mit ihrem Arierpass und dem Ehegesundheitspass abgesichert und nicht fähig erbkranke Kinder zu gebären. Folgerichtig war der Vater schuld an dem missratenen Kind, weil er keinen Arierpass hatte und deshalb nicht den Regeln der Rassenhygiene entsprach.

Nur, jetzt nach dem Ende der NS-Herrschaft, war so ein Kind nicht mehr mit staatlicher Hilfe zu entsorgen. Frau musste andere Wege finden.  […]

[…] Gleichzeitig bezichtigte sie ihren Mann damit auch der „Rassenschande“. Das war noch tausend Tage vorher eine schwere Straftat und wurde gnadenlos geahndet. Aus ihrem Nazi-Blickwinkel war sie in diese Straftat unschuldig, durch böswillige Täuschung, hineingezogen worden, müsse nun Genugtuung haben und rehabilitiert werden. […]

Wegen ihrer NS-konformen Gedanken litt die Mutter im Kindbett schwer.

NS-Zukunftsprognose für kranke Kinder

[…] In der Suhle ihrer hysterischen Nazi-Grübeleien musste die Mutter gezwungenermaßen eine Entscheidung treffen. Wie geht sie mit dem ihrer Meinung nach untergeschobenen minderwertigen Kind um. Ihren kulturellen Werten nach war das unheilbar erbkranke Kind auch geistig behindert. Geistig Behinderte sind „bildungsunfähig“ und „nur zu einfachen Verrichtungen im Erwerbsleben“ brauchbar (vgl.  S. 40, Deutsches Gold). […] Das Kind war für sie erbkrank, minderwertig und wegen seiner roten Haare obendrein ein „Volksschädling“. Wenn sie gezwungen war es aufzuziehen, dann wollte sie das streng nach den Nazi-Aufzuchtregeln tun. Dazu war für das Kind, nazi-konform, ein Lebensweg als niedere Arbeitskraft vorgesehen. Der musste sein, weil „Erst die Arbeit gibt dem Leben seinen vollen Inhalt und ist Quelle der tiefsten Freude.“ (vgl. S. 346, Deutsches Gold). Erbkranke waren zu solcher Einsicht und Arbeit nicht fähig. Deshalb hatten solche Nachkommen den durch sie entstehenden und anderweitig in dem Buch „Deutsches Gold“ berechneten sozialen Schaden für die „Volksgemeinschaft“, mindestens durch einfache streng geführte Arbeit zu reduzieren. So hatte für die Mutter das untergeschobene lästige Kind keine freie Lebensperspektive, sondern einen vorgeschriebenen Lebensweg. Auf dem Weg war das Kind von Bildung fern zu halten. Damit war klar, der für die „Volksgemeinschaft“ sichere Weg führte zu einer einfachen Tätigkeit die für den Lebensunterhalt des später erwachsenen Kindes ausreichen würde.

Diesen für das Kind angeblich richtigen Weg versuchte die Mutter jahrzehntelang durchzusetzen. Die beruflichen und akademischen Abweichungen des Kindes von diesem Weg waren für die Mutter hochpeinlich. Es war aus ihrem Blickwinkel auch zu verhindern, dass sich der schlechte Charakter des Kindes kombiniert mit Bildung gegen die „Volksgemeinschaft“ wendet.  […]

Weitere Aspekte der Nazi-Erziehung

[…] Im Gemenge der Weltanschauungs-Vorstellungen der NSDAP und ihrer linientreu ergebenen Eltern war das Leben der Kinder zu steuern. Auch destruktive steuernde Eingriffe in das spätere Leben der Kinder hielt man für angemessen. Damit sollten die Nachkommen die für sie vorgesehene soziale Stellung einnehmen und darin gehalten werden, weil das Verlassen der Stellung sonst auf asoziale Weise die Ordnung der „Volksgemeinschaft“ schädigte. Dieser Nazi-Ansatz fiel auf fruchtbaren Boden, weil er auf abgewandelte Weise die bekannte Ständegesellschaft aus den Kaiserzeiten weiterführte. Wer aus der Reihe tanzte war unentschuldbar asozial. Diese Eingriffe waren nach den „Nazi-Kinderaufzuchtregeln“ jederzeit notwendig. […] Diese Erziehungsmethoden und solches Steuerungsverhalten zeigten auch Mütter, die zutiefst enttäuscht über das Ende der Nazi-Zeit und den Verlust ihrer „Herrenrasse-Werte“ waren. Das wird in dem Buch „Adolf Hitler, die deutsche Mutter und ihr erstes Kind. Über zwei NS-Erziehungsbücher“ von Sigrid Chamberlain, (Psychosozial-Verlag, Gießen 1997, 6. Aufl. 2016) beschrieben. […]

(Anmerkung: Die Autorin setzt sich darin mit dem NS-Ratgeber „Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind“, von Dr. Johanna Haarer auseinander.)

[…] Auch die jüngste Tochter von Dr. Haarer, Gertrud, beschreibt in ihrem Buch „Die deutsche Mutter und ihr letztes Kind“ so ein Verhalten. (Verlag offizin Hannover, 2012, ISBN-13, 978-3930345953) Sehr deutlich erkennt man das destruktive herrenrassemäßige Steuerungsverhalten ihrer Mutter auch in der Fernsehdokumentation über Gertrud Haarer. (Lebenslinien, Meine deutsche Mutter, u.a. gesendet am 02.09.2019 um 22:00 Uhr im BR-Fernsehen) Diese beiden Bücher sind im Hinblick auf die Nazi-Erziehung Sekundärliteratur. Die Original-NS-Literatur gibt es noch. Deren Gebrauch ist in Deutschland aber nur beschränkt möglich und teilweise rechtlich verboten, oder nur Wissenschaftlern in einem anerkannten Forschungsprojekt zugänglich. Die menschenverachtenden soziokulturellen Werte und Lebensregeln der NS-Ideologie sind in dem Buch: „Deutsches Gold  Gesundes Leben – Frohes Schaffen“  beschrieben. Das reicht bis hin zur damals rechtskonformen Entsorgung erbkranker Neugeborener zur „Selbstreinigung der Herrenrasse“ zwecks „Rassenhygiene“. (Herausgegeben wurde das Buch von Prof. Dr. Hans Reiter und Dr. med. Joh. Berger, im April 1942 beim Carl Röhrig Verlag in München, 701 Seiten. In der Deutschen Nationalbibliothek ist es unter http://d-nb.info/579466922 zu finden. Es ist nicht ausleihbar.) Zu Nazi-Zeiten wurde proklamiert (s. Seite 18, Deutsches Gold): „Gesundheit ist die biologische Volkskraft“, und (ebenda auf S. 11): „Wenn die Kraft zum Kampf um die eigene Gesundheit nicht [.] vorhanden ist, endet das Recht zum Leben […]“. In der NS-Eugenik gab es weitere Schlagworte: „Ein gesunder Geist (ist) in einem gesunden Körper“ (entlehnt aus dem verkürzten Zitat „mens sana in corpore sano“ des römischen Satirikers Juvenal und fälschlich umgedeutet). Im Verständnis der Mutter war auch der Umkehrschluss zutreffend: „Kranker Körper, kranker Geist.“ Das Nazi-Buch Deutsches Gold verkündet dazu (auf  S. 15 und 16): Kranke und hässliche Menschen sind eigentlich dumm, und haben kein Recht auf Intelligenz. Falls diese doch intelligent sind, dann ist das eine unzulässige Mutation, die zu korrigieren sei. Nur gesunde und schöne Menschen haben das Recht auf Intelligenz. Im Kontext dieses NS-Buches hatte nur ein gemeines Mitglied der „arischen Herrenrasse“ das Recht auf Schönheit, Intelligenz und Privilegien. Deshalb seien intelligente, aber hässliche oder kranke Menschen, als unzulässige Mutationen, der „Selbstreinigung der Herrenrasse“ zuzuführen. In der Familie unserer Erzählungen kam noch ein individueller Faktor hinzu. Der stammte aus einem besonders verstiegenen Teil der Eugenik. Das Kind hatte auffällig rote Haare. Aus dem nazitreuen Blickwinkel dieser Mutter war das ein Anzeichen für einen schlechten Charakter. Somit würde das Kind zu einem „Volksschädling“ werden. Solche Schädlinge waren nach Nazi-Auffassung ebenfalls „auszumerzen“. […]

[…] Es sei zur Erinnerung an den Zweck der im Text genannten Nazi-Begriffe erneut darauf hingewiesen: Die Verbreitung von Nazi-Ansichten in der Bundesrepublik Deutschland ist strafbar. Die hier verwendeten Nazi-Begriffe werden ausschließlich zur gestatteten Darstellung der menschenverachtenden NS-Ideologie genannt. Damit soll auf deren trotz Verbot bestehenden Verbindung zur Nachkriegserziehung hingewiesen werden. Mit der Berücksichtigung dieser zeitweise inoffiziell weiter bestehenden Werte kann das teilweise abwegig erscheinende Sozialverhalten der beschriebenen Flüchtlingsfamilie eingeordnet werden. […]

Diese Textbeispiele weisen auf die menschenverachtende Dimension der NS-Werte hin. Dabei wurden Menschen allen Alters auf grausame Weise getötet, nachdem sie von vertrauten Familienmitgliedern zu einem Klinikaufenthalt überredet wurden. Dieser Vertrauensbruch war Ausgangspunkt der Tötung von Angehörigen und verfahrensmäßig vorgesehen. In den verräterischen Familien wurden die so entsorgten Angehörigen verschwiegen. Gelegentlich blieb der magere Hinweis, „es gab noch einen Sohn, der starb aber im Krankenhaus“. Wer sich mit diesem Thema beschäftigt, stochert möglicherweise in familiären Abgründen. Heute ist es nicht mehr üblich missliebige oder kranke Familienmitglieder töten zu lassen. Im menschenverachtenden NS-Wertesystem war das nicht nur normal, sondern Pflicht gegenüber der Volksgemeinschaft. Deshalb konnte sich dieses Denken auch nach dem zweiten Weltkrieg im deutschen privaten Bereich halten und führte zu teilweise seltsamen Mischkulturtechniken. Über diese wurde in den Medien linientreu belustigt berichtet. Wegen des allgemeinen Verbots von NS-Ideologie gerieten die Handlungsgründe für die Mischkulturtechniken in Vergessenheit und die immer wieder sichtbaren Spuren des NS-Alltagsverhaltens wurden als grundloses und verschrobenes Einzelverhalten abgetan. Es ist möglicherweise eine Aufgabe dieser Zeit das Schweigen zu brechen und sich der grausamen Vergangenheit zu stellen.