Landesarchiv Greifswald
Landesarchiv Greifswald Bild: von Erell (Own work) CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons

 

Im Landesarchiv Greifswald fand seit Anfang des Jahres bis Ende März eine Testphase statt, welche das Digitalisieren mittels eigenen Geräten (wie zum Beispiel Kamera, Smartphone, Tablet,…) erlaubte.

Am Freitag, 24.03.2017 wurde entschieden, dass das Fotografieren nun dauerhaft und unbefristet ab April im Landesarchiv erlaubt sei.

Einige Regelungen bezüglich der Digitalisierung gibt es, welche in der nachfolgenden Benutzerinformation angegeben sind.

 

Information an die Benutzerinnen und Benutzer

der Abteilung Landesarchiv im LAKD

 

Seit 1. April 2017 lässt es die Abteilung Landesarchiv zu, Reproduktionen von Archivgut mit eigenen technischen Geräten selbst herzustellen, soweit die Genehmigung der Benutzung nicht mit anderslautenden Auflagen verbunden ist. Dieses Angebot ist gebührenfrei.

 

Die Anfertigung hat aufgrund des Ruhegebotes im Lesesaal sitzend im Aufsichtsverfahren sowie geräusch-, berührungs- und blitzlichtlos zu erfolgen. Das Auflegen von Archivalien auf mitgebrachte Scanner oder Kopiergeräte ist untersagt. Gestattet ist bspw. der Einsatz Smartphones, Tablets oder Kameras (allerdings ohne Auslösegeräusch!).

 

Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann nach § 8 der Lesesaalordnung zum Ausschluss von der Benutzung führen.

 

Bitte beachten Sie: Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung von Reproduktionen bleibt weiterhin nur mit vorheriger Zustimmung des Archivs möglich! Sie erwerben keine über die persönliche Nutzung hinausführenden Rechte an den Reproduktionen!

 

Achten Sie unbedingt darauf, die von ihnen erzeugten Bilddateien möglichst schnell mit den entsprechenden Bestandsinformationen zu verknüpfen, damit ein Nachweis der Archivalien in den Archivbeständen eindeutig möglich ist (Tektoniknummer und Signatur, z. B. Landeshauptarchiv Schwerin 5.12-6/1 Nr. 368 oder Landesarchiv Greifswald Rep. 1 Bistum Kammin Nr. 24). Die Abteilung Landesarchiv kann sie bei einer nachträglichen Zuordnung von Dokumenten in der Regel nicht unterstützen.

 

Sie können natürlich auch weiterhin unter den gewohnten Bedingungen Archivalien-Reproduktionen bei der Abteilung Landesarchiv in Auftrag geben.

 

Für Rückfragen steht ihnen das Lesesaalteam gerne zur Verfügung.

 

Bitte beachten sie auch, dass die Lesesaalordnung aufgrund der neuen Digitalisierungsmöglichkeit angepasst wurde und ab April eine neue Ordnung in Kraft tritt.

Download: Lesesaalordnung der Abteilung Landesarchiv 2017

 

Ein Gedanke zu “Fotografieren im Landesarchiv nun dauerhaft erlaubt”

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