Anlässlich des einhundertsten Todestages von Katharina Helbing geb. Wegener berichtet unser Mitglied Hans-Ulrich Wegener über ihr Leben. Die Pommersche Zeitung hat diesen Beitrag in den Ausgaben am 5. und 12. Oktober abgedruckt.

 

Katharina Wegener –  Ehefrau oder Schulleiterin?

Unbestritten haben in den letzten 40 Jahren die Emanzipation, die Gleichstellung und der berufliche Aufstieg der Frauen in Führungspositionen beachtliche Erfolge errungen. Dies ist Feministen, Powerfrauen, Interessenverbänden und dem gesellschaftlichen Wandel zu danken. Am Ende des II. Weltkrieges bestimmten die „Trümmerfrauen“ und die „unterbezahlten, angelernten weiblichen Hilfskräfte an den Fließbändern der Industrie“ das Bild der Frauen. Gesetze und die patriarchalisch geprägte Gesellschaft verhinderten die freie Entfaltung des weiblichen Geschlechts. Viele Frauen und die Nachkriegsgenerationen können sich heute diese Zeit nicht mehr vorstellen und ermessen, unter welchen Verhältnissen ihre Mütter, Großmütter und Ur-Großmütter lebten. Noch deutlicher wird das Bild in der Kaiserzeit um 1900, als die Welt noch ganz anders aus sah.

Katharina geb. Wegener und Friedrich Helbing um 1900 Foto:privat
Katharina geb. Wegener und Friedrich Helbing um 1900 Quelle: privat

Am 12.10.1913 gedenken wir der 100. Wiederkehr des Todestages von Katha­rina Helbing geb. Wegener. Ihr Leben wurde bestimmt durch die preußischen Schulbehörden, die ihr die Leitung einer Mädchenschule erschwerten und dann untersagten[1].

Ihr Vater, Carl August Wegener (*19.5.1822), hatte gemeinsam mit Friedrich Wilhelm Gesenius (*3.8.1825) Ostern 1857 die private „Lademann’sche Höhere Töchterschule“ in Stettin übernommen und zu einem neuen Schultyp für Mädchen konzipiert. Die steigende Zahl an Schülerinnen und die beengten Räumlichkeiten führten zu Erweiterungen und Umzügen bis man sich 1870 trennte. Die „Wegener Private Töchterschule“ entwickelte sich weiterhin gut und es wurde fast zur Mode, dass die besten Familien Stettins ihre Töchter auf diese Schule schickten. 1891 wurden in 9 Klassen 195 Mädchen unterrichtet. Wegener kaufte 1893 das Haus Elisabethstr. 8 und zog mit der Schule um.

August Wegener’s Töchter Katharina (*19.3.1866) und Antonie (*5.6.1867) ergriffen, wie damals bei Töchtern des wohlhabenden und gebildeten Bürgertums üblich, den Lehrerberuf. Sie besuchten das Seminar des Herrn Rektor Bischoff zu Stettin von Michaelis 1884 bis Ostern 1886 und bestanden die Prüfungen als Lehrerin im Mai 1886. Seit Michaelis 1886 waren sie an der Schule ihres Vaters tätig.

Als 1888 Gesenius mit 63 Jahren verstarb, war auch die Nachfolge für den 3 Jahre älteren Wegener nicht gelöst. Die Tochter Katharina war mit 22 Jahren zu jung und verfügte nicht über die erforderlichen Prüfungen und Abschlüsse für Schulvorsteher. Sie hatte nicht die Befähigung erlangt, die Schule weiter zu führen und sollte auch in den nächsten Jahren nicht auf diese Aufgabe vorbereitet werden. Wegener plante – wie viele Unternehmerpersönlichkeiten – nicht rechtzeitig den Übergang seines Lebenswerkes in andere Hände. So arbeitete er als Leiter der Schule weiter und konnte im Juni 1895 als 73-jähriger noch sein 50-jähriges Berufsjubiläum feiern.

Am 22.2.1896 verstarb in Stettin Dr. Carl August Wegener. Die 30-jährige Tochter Katharina richtete unverzüglich ein Gesuch an die Königliche Regierung in Stettin. Sie erbat die Genehmigung, die Schule weiterzuführen und zusammen mit ihrer Schwester zu leiten. Sie verwies dabei auf beider Lehrerinnen-Examen von 1886 und ihrer Lehrtätigkeit an der Schule, sowie das beabsichtigte Vorsteherinnen-Examen im Herbst des Jahres. Auffällig ist, dass mit dem Tode von August Wegener der Schriftverkehr mit den Behörden und der Regierung sprunghaft anstieg. Bürokratisch und penibel wurde über eine Vielzahl von Vorgängen berichtet, Genehmigungen eingeholt und Weisungen erteilt.

Nachdem die erforderlichen Papiere wie „Lebenslauf, Schulabgangszeugnis, Seminarabgangszeugnis, Zeugnis über die Befähigung zum Unterricht an mittleren und höheren Mädchen-Schulen, Bescheinigung über den Greifswalder Ferienkurs, ein polizeiliches Führungsattest und einen Lehrplan der Wegnerschen Schule“ eingereicht worden waren, empfahl die Stadt-Schul-Deputation, die Erlaubnis vorläufig für ein Jahr zu erteilen.

Diese wurde am 18. Juli 1896 vom Ministerium in Berlin an die königliche Regierung in Stettin unter der Bedingung erteilt, dass Katharina Wegener den erfolgreichen Abschluss einer Schulvorsteherinnenprüfung bis Michaeli 1896 und innerhalb weiterer 2 Jahre die wissenschaftliche Lehrerinnenprüfung mit Erfolg ablegt. Sie sagte am 8. August 1896 „…Euer Excellenz meinen ganz gehorsamsten Dank für die Erlaubnis aus…“ und bat gleichzeitig – wegen der vielfältigen Pflichten, die neu auf sie zukamen und keine Zeit zur Vorbereitung gaben – um Fristverlängerung.

Am 27. April 1897 erlangte sie die Befähigung zur Leitung von Mädchen­schulen jedoch mit entscheidendem Vorbehalt. „Die Befugnis zur Leitung von höheren Mädchenschulen bleibt jedoch noch von der späteren erfolgreichen Ablegung der wissenschaftlichen Prüfung der Lehrerinnen abhängig“.

Am 18. Juni 1897 reichte Katharina Wegener ein „……Gehorsamstes Gesuch …. um Befreiung von  der Ablegung der wissenschaftlichen Prüfung…“ beim königlichen Staatsminister in Berlin ein. Sie begründete dies mit der Teilnahme an der Leitung der höheren Mädchenschule ihres Vaters seit 1892, da dieser wegen der Beschwerden des Alters sich entlasten musste. Sie arbeitete dauernd den Stundenplan sowie den Lehr- und Stoffverteilungsplan für die Schule selbständig aus. Die geschäftliche Verwaltung der Schule war ihr ebenfalls übertragen worden. Seit 1893 übernahm sie das Ordinariat der dritten Klasse und Unterricht auch in anderen Fächern und Klassen. Katharina Wegener betonte, daß ihr vorrangig die „Hebung und Verbesserung des …….. auf mich übergegangen Schulinstituts angelegen sein lassen (muß), denn von dem Bestehen und Gedeihen desselben hängt mein sowie meiner Mutter und meiner Schwester ganzes Bestehen und Fortkommen ab.“ Unter Hinweis auf die laufende Schultätigkeit (Verwaltung, Aufsicht über Schülerinnen und Lehrpersonal), den inneren Aufbau der Schule und die Sorge um das Grundstück und das Haus Elisabethstr. 8 wäre eine Vorbereitung auf die wissenschaftliche Prüfung in hohem Grade erschwert, zeitweise sogar unmöglich. Dazu müsste sie ein Jahr in Berlin auf dem Viktoria-Lyzeum verbringen. Sie bat deshalb, „Euer Exzellenz ehrerbietigst, mich von Ablegung der wissenschaftlichen Prüfung hochgeneigtest dispensieren zu wollen.

Es ist nicht bekannt, ob Katharina Wegener resignierte, aufgab und auf den Posten der Schulleiterin verzichtete oder ob dieses Gesuch abgelehnt wurde. Vielleicht waren die Anforderungen an das Amt auch zu hoch gesteckt. Wahrscheinlicher waren jedoch die Heirat und die Vorschrift, deswegen aus dem Amt scheiden zu müssen, der Grund für den Rückzug. Die Heirat verschloss ihr den beruflichen Aufstieg. In einem Schreiben der Stadtschul-Deputation Stettin vom 16. Februar 1898 an die königliche Regierung wurde mitgeteilt, dass die Schulvorsteherin Katharina Wegener sich verheiratet hat und die Leitung der Schule ab 1. April 1898 an Fräulein Adelheid Barandon übertragen will. Diese hatte seit dem 14. September 1896 die Konzession zur Leitung der hiesigen Privat Mädchen-Mittelschule, große Ritterstr. 6, erhalten.

Der aus Ostpreußen stammende Friedrich Helbing (*31.1.1863) studierte in Königsberg und Rostock und war seit Ostern 1893 Hilfslehrer am Stadtgymnasium, unterrichtete aber auch am Gesenius-Wegener-Lyzeum. Am 15. März 1893 wurde unter seinem Vorsitz die Schülerabteilung des Rudervereins „Sport Germania“ am Stadtgymnasium gegründet. Helbing war bereits in jungen Jahren am 17.9.1896 Witwer mit drei kleinen Kindern geworden. Er heiratete nach kurzer Trauerzeit am 19.3.1898 Katharina Wegener. Sie widmete sich voll der Familie und erzog nicht nur die drei Kinder aus der ersten Ehe, sondern auch ihre eigenen Kinder Christine und Werner.

Als Katharina den Lehrer Friedrich Helbing heiratete, musste sie zum 1. April 1898 die Leitung der Schule abgeben. Nach der pommerschen Schulordnung von 1628 „…Witwen verstorbener Schulhalter …hatten das Recht …die Schule weiterzuführen. Dasselbe Recht hatten auch die Töchter, und es erlosch erst, wenn sie wieder einen Lehrer heirateten, der dann seinerseits den Unterricht übernahm.“[2] Wahrscheinlich kam aber die Vorschrift zur Anwendung, daß verheiratete Frauen nicht mehr arbeiten durften, wenn der Ehemann eine Anstellung hatte. Noch 18 Jahre später, am 1.4.1916, hatte die Schulleiterin und spätere Reichstagsabgeordnete Dr. Elsa Matz eine diesbezügliche Regelung in ihrem Arbeitsvertrag (“….Sollte Frau Direktorin Dr. Matz sich verheiraten, so erlischt mit der Verheiratung das Vertragsverhältnis und jeder Anspruch auf Dienstein­kommen oder Ruhegehalt für die Folgezeit….“)

Katharina Wegener widmete sich ganz der Familie und starb – nach einem aufopfernden Leben von häufigen Krankheiten gezeichnet und ausgezehrt – am 12. Oktober 1913 in Stettin an Angina.

Unter der Leitung von Frau Barandon gab es mehrere Revisionen und Untersuchungen. Die vorgeschlagenen finanziellen und personellen Veränderungen zur Behebung der Mängel wurden jedoch nicht umgesetzt. Da Frau Barandon mit der Leitung der Anstalt nicht mehr erfolgreich war, übernahm auf Vorschlag der Dr. Wegener’schen Erbengemeinschaft, Frl. Minna Lemcke zum 31.3.1906 die Leitung. Am 18. 8. und 12. 12. 1908 wurden in einem Ministerialerlaß die Bestimmungen für eine Höhere Mädchenschule neu gefasst und verschärft. Dies bedeutete für die Schule Qualifizierungsmaßnahmen, um die Zulassung zu erhalten. Die Leiterin Frl. Minna Lemcke wollte das Amt zum 1. April 1909 niederlegen.

Das war die größte Chance für Katharina’s unverheiratete Schwester, Antonie Wegener. Sie bewarb sich am 7. Januar 1909 um die Leitung der „Dr. Wegener’schen höheren Töchterschule“. Überraschend schnell stimmte die Königliche Regierung in Stettin am 27. Januar zu. So wird am 1. April 1909 wieder ein Namensträger Wegener Schulvorsteher dieser Anstalt. Antonie Wegener konnte damit die Aufgabe ihrer Schwester fortführen. Sie entwickelte Initiativen und Aktivitäten, um die Schule fit für die kommenden Aufgaben zu machen und bestehende Mängel der Vergangenheit zu beseitigen.

Da die Schule „… die Anerkennung als Höhere Mädchenschule wünscht …..“, wurde sie von einer Kommission am 18. 2. 1909 besucht und einer kurzen Revi­sion unterzogen. Obwohl diese nicht besonders gut ausfiel, erhielt sie doch die gewünschte Klassifizierung.

Eine ausführliche Revision der „Privaten Höheren Mädchenschule“ durch das Königliche Provinzialschulkollegium fand am 14., 25. und 26. Februar 1910 statt. Der Bericht beschrieb genau die Schulverhältnisse, wertete den Unterrichtsstoff  nach Didaktik, Pädagogik und Inhalt und beurteilte die Leistungen der Lehrkräfte. Räumliche Mängel und Einschränkungen des Unterrichts durch fehlende Sonderräume führten zu keiner negativen Beurteilung. Vielmehr überwog der Gesamteindruck „Der Schulbetrieb lässt überall fleißiges Bemühen der Vorsteherin, die Arbeit ihrer Anstalt ordnungsmäßig, einheitlich und wirksam zu gestalten, erkennen.“ Im Brief führte dies zu der Beurteilung „Wir selbst nehmen gerne Veranlassung, Ihnen im Hinblick auf die bei der Leitung Ihrer Anstalt bewiesene Umsicht und Sorgfalt wie den auf ihren eigenen Unterricht verwandten Fleiß unsere Befriedigung auszudrücken.“

1910 wurde eine Schulordnung der „Dr. Wegener’sche höhere Mädchenschule in Stettin“ für die Eltern und Schülerinnen entworfen und gedruckt. Eine hand­schriftliche Haus- und Arbeitsordnung und Arbeitspläne regelten den internen Schulbetrieb.

Dr. Gesenius Höhere Töchterschule, Friedrich-Karl-Straße 42
Dr. Gesenius Höhere Töchterschule, Friedrich-Karl-Straße 42 via sedina.pl CC BY-SA 3.0

Auch die private „Dr. Gesenius’sche Höhere Mädchenschule“ entwickelte sich nach dem Tode des Gründers unter der Schulleiterin Frl. Hedwig Scholz ebenfalls erfolgreich. Die Raumnot und die gestiegene Schülerzahl zwang sie 1904 zu einem Neubau in der Friedrich-Karl Str. 42. Aus Gesundheitsgründen musste Frau Scholz die Leitung der Anstalt zum 1.10.1914 niederlegen. Planungen der Stadt Stettin und Gespräche, die bereits ab 1913 geführt wurden, um die beiden Schulen zu vereinigen, verliefen erfolgreich, da Antonie Wegener sich um die Stelle einer Direktorin bewarb. Die gute Beurteilung bei der letzten Revision und die allgemeine Anerkennung als tüchtige und einsatzbereite Schulvorsteherin haben ihr dabei sicherlich geholfen. Die Vereinbarungen konnten am 25. April 1914 vertraglich fixiert und mit den vorgesetzten Behörden abge­stimmt werden:

Zur weiteren Erhaltung und Unterstützung des Gesenius- und des Wegener-Lyzeums haben wir unter Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung mit den Vorsteherinnen dieser Schulen Verträge geschlossen, wonach die Direktorin Wegener die beiden Anstalten vom 1. Oktober d. Js. ab vereinigen und zunächst bis zum 1. April 1920 weiterführen soll.“ Mit Antonie Wegener wurde ein Vertrag geschlossen. Darin verpflichtete sie sich in §1 „vom 1. Oktober 1914 ab das bisher von Frau Direktorin Scholtz auf dem Grundstück Friedrich-Karl-Str. 42 betriebene und geleitete Dr. Gesenius-Lyzeum zu übernehmen, es mit dem bisher von ihr selbst auf dem Grundstück Elisabethstr. 8 betriebenen und geleiteten Dr. Wegener-Lyzeum unter dem Namen “Gesenius-Wegener-Lyzeum“ zu verschmelzen und diese vereinigten Anstalten als Privatlyzeum mindestens bis zum 1. April 1920 zu betreiben und zu leiten.“ Damit wurde zum ersten Male der Name „Gesenius-Wegener-Lyzeum“ verwendet, der zum Markenzeichen wurde und die früheren Schulbezeichnungen verdrängte. Damit wurde die von Katharina Wegener begonnene Arbeit von ihrer Schwester Antonie vollendet.

Bedeutsam war die Vereinigung des Dr. Gesenius-Lyzeums mit dem Dr. Wege­ner-Lyzeum auch für die Öffentlichkeit. Am 16. Oktober Uhr fand in der Aula, Friedrich-Karl-Str. 42 eine Schulfeier statt. Der Oberbürgermeister betonte in seiner Rede:

„… zuerst hätten zwei Männer eine Schule begründet, dann leiteten zwei Männer zwei Schulen, dann wären diese Schulen in die Hände von zwei Frauen übergegangen und heute würde aus zwei Schulen eine Schule unter der Leitung einer Frau….“

Am 21.Oktober 1914 unterrichtete das kgl. Provinzial-Schulkollegium den Minister in Berlin von dem Vollzug der Maßnahmen und lobte „Die Vorsteherin Wegener ist tatkräftig und umsichtig und wird der Leitung der vereinigten Anstalt voraussichtlich gut gewachsen sein.“ Am 17. November 1914 stimmte endlich auch „Der Minister der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten“ im fernen Berlin der Vereinigung des Dr. Gesenius’schen privaten Lyzeums mit dem Dr. Wegener’schen Lyzeum zu und stellte die beiden Anstalten unter die Leitung der Schulvorsteherin Wegener

Leider konnte Antonie Wegener nicht mehr lange ihre Ideen verwirklichen und die Früchte ihres Erfolges genießen. Nach langem Leiden verstarb sie am 18. Sep­tember 1915 an Krebs.

Hans-Ulrich Wegener

Einige Exemplare der 2004 gedruckten ausführlichen Broschüre „Dr. Carl August Wegener und das Stettiner Gesenius-Wegener-Lyzeum“ (87 S.) mit umfangreichen Quellenangaben können noch beim Verfasser Hans-Ulrich Wegener, Habacher Str. 68, 81377 München  E-Mail  zum Preis von 15 € bestellt werden.

[1] Die nachfolgenden Daten und Zitate stammen aus den Unterlagen/Briefen des Stettiner Archivs (Archivum K Sz PP 1208).
[2] Strecker, Die Kaiserin-Auguste-Viktoria-Schule S.4

Ein Gedanke zu “Katharina Wegener – Ehefrau oder Schulleiterin?”

  • 1880 war das Lehrerinnenzölibat im Deutschen Reich per Ministererlass eingeführt worden. Es untersagte Lehrerinnen zu heiraten; auf eine Missachtung folgte die Kündigung. Man traute der Lehrerin die Doppelbelastung von Familie und Beruf nicht zu.
    Abgeschafft wurde das Lehrerinnenzölibat (zunächst) in der Weimarer Reichsverfassung durch Beseitigung aller Ausnahmebestimmungen für weibliche Beamte.
    1923 wurde das “Zölibat” durch die Hintertür wieder eingeführt: Die „Personalabbauverordnung“ erlaubte die Entlassung verheirateter Beamtinnen, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Stellen für Männer zu sichern. Unverheiratete Lehrerinnen mussten eine „Ledigensteuer“ –einen zehnprozentigen Lohnsteueraufschlag– bezahlen.
    Im Endeffekt wurde die wurde die Zölibatsklausel für Lehrerinnen vom Bundesarbeitsgericht erst am 10.Mai 1957 aufgehoben.

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