Urheberrecht bei Bildern

Bockwindmühle in Greifswald-Eldena Foto von coreena, CC-BY bei piqs.de

Auf Dauer kann man den Begriffen Urheberrecht, Public Domain und Creative Commons bei der Arbeit an einer Webseite nicht aus dem Weg gehen. Mit meiner eigenen Webseite hatte ich vor Jahren schon schmerzhaftes Lehrgeld gezahlt als ich, ohne mich zu informieren, Bilder von Gemälden aus einem mir eigenen Ausstellungskatalog scannte und veröffentlichte. Wenige Monate später bekam ich ein Schreiben der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst mit einer teuren Rechnung, die ich nur mit harten Verhandlungen etwas drücken konnte.
In Deutschland – das Recht in den USA ist da lockerer – sind Bilder und Texte gemeinfrei, deren Autor vor mehr als 70 Jahren gestorben ist. Es gibt dazu auch jährlich eine Liste bei wikipedia  die auflistet, welcher Künstler in diesem Jahr gemeinfrei wird.
Wenn das Todesdatum nicht feststellbar ist, halte ich mich an die pragmatischen Richtlinien der Wikipedia: Ist das Bild älter als 100 Jahre oder erfolgte die Veröffentlichung vor derzeit 1923, dann kann man es benutzen. (mehr …)